Steuererklärungen & Behördengänge


Bitte beachten Sie:

Ich bin gerade in Elternzeit und kann vorläufig keine neuen Aufträge annehmen (voraussichtlich bis Ende 2025). Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Hier können Sie sich über die von mir angebotenen Steuererklärungen und Behördengänge/Anmeldungen, sowie meine dazugehörigen Honorare informieren:


Steuererklärungen:

Gerne können Sie Ihre Steuererklärungen komplett von mir vorbereiten und einreichen lassen.


Modelo 651 (Schenkungssteuer):

Frist: 30 Arbeitstage ab Schenkung.
mein Honorar: ab 605 EUR inkl. MwSt. pro Beschenktem.**
Modelo 210 (Einkommensteuer von Nichtansässigen) für Mieteinnahmen in Spanien:

Frist: bis 20. Januar für das Vorjahr.

(= Mieteinnahmen während 2025: zu melden bis 20.01.2026)

mein Honorar: 

ab 297 EUR inkl. MwSt. pro Jahr (für max. 2 Eigentümer und max. 2 Immobilien).**

Modelo 210 (Einkommensteuer von Nichtansässigen) für Eigennutzung/leer stehende Ferienimmobilien in Spanien: Frist: am 31.12. des Folgejahres dessen, um das es geht. (Eigentum in 2024: Frist bis 31.12.2025)
mein Honorar: 297 EUR inkl. MwSt. pro Jahr (für max. 2 Eigentümer mit max. 2 Immobilien).

** Das genaue Honorar hängt immer vom Umfang und der Komplexität des Einzelfalls ab.

* Wichtig: Bitte geben Sie in Ihrer Email an, welche konkrete(n) Steuererklärung(en) Sie gern in Auftrag geben möchten, damit ich Ihnen eine Liste mit allen benötigten Informationen zuschicken kann.

Der Auftrag kommt erst mit ausdrücklicher schriftlicher Annahme durch mich wirksam zustande.


Anmeldungen/ Behördengänge:

Beantragung NIE-Nummer durch mich als Vertreter: 497 EUR (inklusive MwSt.)
Anmeldung zur steuerlichen Spezialregelung für Expats (Ley Beckham): 397 EUR (inklusive MwSt.)
Beantragung elektronische Unterschrift durch mich als Vertreter: 347 EUR (inklusive MwSt.)

* Wichtig: Bitte geben Sie in Ihrer Email an, was konkret Sie gern in Auftrag geben möchten (NIE/ Ley Beckham/ elektronische Unterschrift), damit ich Ihnen eine Liste mit allen benötigten Informationen schicken kann.

Der Auftrag kommt erst mit ausdrücklicher schriftlicher Annahme durch mich wirksam zustande.