Die spanische Schenkungssteuer - auch für Ausländer ein Thema


Artikel vom: 29.03.2020

 

Ich erlebe immer wieder erstaunte Gesichter, wenn ich meinen Mandanten sage, dass sie hier in Spanien Schenkungssteuern zahlen müssen, wenn sie in Spanien leben und z.B. etwas von ihren Eltern in Deutschland geschenkt bekommen.

Daher dachte ich mir, es wäre gut, dieses Thema einmal für einen Artikel aufzugreifen. 

Zunächst einmal vorab: nur weil etwas in Deutschland steuerfrei ist, heißt das noch lange nicht, dass es auch in Spanien steuerfrei ist.

Viele Mandanten sagen mir dann, aber wir sind doch in Europa, das muss doch einheitlich geregelt sein.

Nein. Jeder Staat hat Steuerhoheit.

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gibt es zwar bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen, aber darin geht es eben darum: um die Vermeidung der DOPPEL-Besteuerung, nicht um die Vermeidung der Besteuerung

Was soll das bedeuten?

Damit meine ich, dass z.B. jemand, der 1.000 EUR in Deutschland als Arbeitslohn erhalten hat, aber in Spanien steuerlich ansässig ist, diese 1.000 EUR in Spanien versteuern muss.

Hat er darauf in Deutschland jedoch bereits Steuern bezahlt, z.B. 100 EUR, werden diese von Spanien angerechnet, sodass er in Spanien nicht 1.000 EUR versteuern muss, sondern nur 900 EUR. Das ist jetzt sehr vereinfacht, aber es geht darum, das Prinzip zu verstehen.

Wurden diese 1.000 EUR in Deutschland jedoch komplett ausbezahlt, werden in Spanien 1.000 EUR voll versteuert.

Sind diese 1.000 EUR in Deutschland steuerfrei, kommt es darauf an, ob sie in Spanien auch steuerfrei sind oder nicht. Wenn nicht, dann werden die 1.000 EUR in Spanien voll versteuert, obwohl sie aus Deutschland stammen und dort steuerfrei sind.

Nun zum eigentlichen Thema: Schenkungen.

In Deutschland kann man alle 10 Jahre bis zu 400.000 EUR steuerfrei an seine Kinder verschenken, als vorgelagerte Erbschaft sozusagen.

In Spanien gibt es KEINEN Steuerfreibetrag bei Schenkungen, weder alle 10 Jahre, noch sonst.

D.h. wenn ich in Spanien lebe, also hier unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig bin (steuerlich ansässig) und mein Welteinkommen in Spanien versteuern muss, muss ich auch Schenkungen, die ich erhalten habe, in Spanien versteuern, und zwar nach den spanischen Regeln.

Fragen und Antworten:

1.) Gibt es in Spanien einen Freibetrag, unter dem ich keine Schenkungssteuern zahlen muss?

Nein. Prinzipiell muss man jede Schenkung ab dem ersten Euro versteuern.

2.) Wie hoch ist die Schenkungssteuer?

Das richtet sich danach,

  • was geschenkt wird (Eigentum, Nießbrauch, … Immobilie, Bargeld, …),
  • zu welchem Zweck die Schenkung erfolgt (z.B. zum Kauf einer eigenen Hauptwohnung, etc.),
  • wo der Beschenkte lebt (jede autonome Region hat ihre eigenen Regeln),
  • wie hoch sein Vorvermögen ist (also das Vermögen, das er vor der Schenkung bereits hat; je "reicher" jemand ist, desto höher ist die von ihm zu zahlende Schenkungssteuer),
  • welches Verhältnis zw. Schenker und Beschenktem besteht (Verwandtschaftsgrad) und
  • wie alt Schenker und Beschenkter sind.

3.) Welche Frist muss ich beachten?

Die Schenkungssteuer muss innerhalb von 30 Arbeitstagen ab dem Folgetag der Schenkung (Datum der notariellen Urkunde) eingereicht und bezahlt werden.

Beispiele:

1.) 40-jähriger Mann, der in Spanien lebt, bekommt von seinem 60-jährigen in Deutschland lebenden Vater eine Wohnung im Wert von 100.000 EUR geschenkt, die sich in Deutschland befindet. Die notarielle Urkunde wird am 13.03.2020 ausgefertigt.

  • Zunächst muss der Mann in Spanien die Schenkungssteuer zahlen, auf den vollen Betrag i.H.v. 100.000 EUR.
  • Außerdem muss er im Modelo 720 die Immobilie melden (über 50.000 EUR).
  • Außerdem muss er ab dann auch in seiner spanischen Einkommenssteuermeldung die Immobilie versteuern (entweder die tatsächlichen Mieteinnahmen, oder es erfolgt eine Zurechnung anhand des Wertes der Immobilie, falls diese leersteht oder an Verwandte vermietet wird).
  • Wie hoch ist in dem Fall die Schenkungssteuer?

Angenommen, der Mann hatte ein Vorvermögen von unter 403.000 EUR, die Schenkung erfolgte in einer notariellen Urkunde, und der Mann lebte innerhalb der 5 Jahre vor der Schenkung die meiste Zeit in der Comunidad de Madrid, dann liegt die zu zahlende Schenkungssteuer bei: 124,07 EUR.

 

Dies ist 1% des normalerweise zu zahlenden Steuerbetrages (normal wäre: 12.407,03 EUR), da es in Madrid eine 99%-igen Steuererlass gibt, wenn die Schenkung von Eltern an Kinder in einer notariellen Urkunde erfolgt.

2.) 40-jähriger Mann, der in Spanien lebt, bekommt von seinem 60-jährigen in Deutschland lebenden Vater eine Wohnung im Wert von 100.000 EUR geschenkt, die sich in Deutschland befindet. Die notarielle Urkunde wird am 13.03.2020 ausgefertigt. In diesem Fall bleibt das Nutzungsrecht (Nießbrauch) jedoch beim Vater.

  • Zunächst muss der Mann in Spanien die Schenkungssteuer zahlen, auf den um den Wert des Nießbrauchs geminderten Wert der Immobilie. D.h. es werden nicht 100.000 EUR besteuert, sondern weniger, denn der Beschenkte kann die Immobilie ja nicht nutzen, also ist sie für ihn weniger wert.

Der Wert des Nießbrauchs richtet sich nach dem Alter des Nießbrauchers. In unserem Fall liegt der Wert des Nießbrauchs bei 29.000 EUR. Die Besteuerungsgrundlage sind damit: 100.000 EUR - 29.000 EUR = 71.000 EUR.

  • Außerdem muss er im Modelo 720 die Immobilie melden (über 50.000 EUR).
  • In seiner spanischen Einkommenssteuermeldung muss er die Immobilie dagegen nicht erwähnen, da das Nutzungsrecht beim Vater liegt, er also keine Einkünfte aus der Immobilie erzielt.
  • Wie hoch ist in dem Fall die Schenkungssteuer?

Angenommen, der Mann hatte ein Vorvermögen von unter 403.000 EUR, die Schenkung erfolgte in einer notariellen Urkunde, und der Mann lebte innerhalb der 5 Jahre vor der Schenkung die meiste Zeit in der Comunidad de Madrid, dann liegt die zu zahlende Schenkungssteuer bei: 88,04 EUR.

 

Dies ist 1% des normalerweise zu zahlenden Steuerbetrages (normal wäre: 8.804,00 EUR), da es in Madrid eine 99%-igen Steuererlass gibt, wenn die Schenkung von Eltern an Kinder in einer notariellen Urkunde erfolgt.

3.) Wäre es anders, wenn statt Immobilien Bargeld geschenkt würde?

Prinzipiell nicht, die Steuerhöhe wäre dieselbe. 

 

Ein Unterschied wäre jedoch, dass man dann als Beschenkter z.B. kein Modelo 720 einreichen muss, wenn das Geld auf ein spanisches Konto eingezahlt wird (wenn auf ein Konto im Ausland, dann müsste man natürlich das Modelo 720 einreichen).

 

Außerdem gibt es im Moment in der Comunidad de Madrid z.B. die Möglichkeit, Bargeld bis 250.000 EUR komplett steuerfrei zw. Verwandten (Eltern and Kinder, Großeltern an Enkel, und sogar auch Geschwister untereinander) zu verschenken, wenn dieses innerhalb von 1 Jahr vom Beschenkten

  • zum Kauf der eigenen Hauptwohnung, oder
  • zum Kauf von Anteilen an Unternehmen, oder
  • zum Kauf von benötigtem Material für die Gründung eines Unternehmens oder einer Selbständigkeit genutzt wird.

Es gibt auch Steuerermässigungen zw. Eheleuten, sowie bis hin zum Verwandtschaftsgrad Onkel-Nichte/Neffe.

Hier alles aufzulisten, würde allerdings zu weit führen.

Außerdem muss man immer im Hinterkopf behalten, dass die Schenkungssteuer auf Ebene der Provinz geregelt ist, d.h. jede Comunidad Autónoma hat ihre eigenen Regeln.


Fazit:

Wenn man in Spanien steuerlich ansässig ist, muss man auch erhaltene Schenkungen in Spanien versteuern.

Dabei sind die in der jeweiligen Autonomen Region geltenden Bestimmungen zu beachten, wodurch sich die zu zahlenden Steuern enorm unterscheiden können. 

 

Wichtig ist zu beachten, dass die Frist für die Einreichung und Zahlung der Schenkungssteuer bei nur 30 Arbeitstagen liegt, d.h. wenn die Schenkung womöglich vor einem Notar im Ausland erfolgte (z.B. weil es um eine im Ausland befindliche Immobilie geht), kann es mit vereidigter Übersetzung und Beantragung einer sog. Haager Apostille knapp werden.

 

Wenden Sie sich möglichst frühzeitig an einen Anwalt oder Steuerberater in Spanien, damit ggf. auch noch notwendige Anpassungen an der ausländischen notariellen Urkunde vorgenommen werden können, und damit Sie die Frist nicht verpassen.

 

Sie haben noch Fragen zum Thema?

Sie haben schon vor einer Weile eine Schenkung erhalten und nun wissen Sie nicht, wie Sie damit am besten vorgehen?

Dann kontaktieren Sie mich!

 

Ich schaue mir Ihren Fall an und berechne die zu zahlende Schenkungssteuer für Sie, reiche die Steuererklärung bei den spanischen Behörden ein, wickle die Zahlung für Sie ab, und helfe Ihnen auch, wenn die Abgabe zu spät erfolgt und damit ein Bußgeld nach sich zieht. So einfach geht das.