Die Einkommensteuer in Spanien - Welche Steuerabzüge gibt es? Wie kann ich Steuern sparen?


Artikel vom: 01.05.2020

 

Ich habe einige Mandanten, die schon in der 2. Jahreshälfte vorausplanen wollen im Hinblick auf Ihre Einkommensteuererklärung, die sie im Folgejahr abgeben müssen.

 

Da stellt sich die Frage, was alles zum Ansatz gebracht werden kann und wie man möglichst wenig Steuern zahlen muss.

 

Ich weiß nicht, wie es in anderen Ländern ist, aber in Spanien kann man nicht besonders steuereffizient vorausplanen.

Gesetzesänderungen gibt es meist erst am Jahresende, da noch schnell zu reagieren, ist schwierig.

 

Ich möchte in diesem Artikel einen Eindruck von der aktuellen Lage geben, bezogen auf die momentan abzugebende Einkommensteuermeldung 2019. Frist ist bis 30. Juni 2020, wer sich ausführlicher zur Einkommensteuer in Spanien informieren möchte, kann meinen Artikel dazu lesen.

 

Gut ist immer, wenn die Mandanten von selbst erzählen, was sie alles für Versicherungen, Altersvorsorgeanlagen, Investitionen in Unternehmen, Spenden, Mitgliedsbeiträge etc. haben oder planen. Dann kann man schauen, ob es vllt. bei bestimmten Produkten steuerlich bessere Bedingungen gibt als bei anderen. Aber ich rate davon ab, Versicherungen oder Ähnliches nur im Hinblick auf die Besteuerung auszuwählen, die kann sich schließlich jederzeit ändern. 

Grundsätzlich: Steuerfreibeträge für persönliche und familiäre Verhältnisse

Grundsätzlich für alle gibt es eine Anpassung an die persönlichen und familiären Verhältnisse, d.h. es gibt bestimmte Steuerfreibeträge, in Abhängigkeit vom Alter des Steuerpflichtigen und dem Alter der Familienmitglieder, die mit ihm zusammenwohnen und von ihm abhängig sind. Beispiele:

  • persönlicher Freibetrag: 5.550 EUR ("mínimo personal"),
  • Steuerzahler über 65 Jahre alt: 6.700 EUR, 
  • Steuerzahler über 75 Jahre alt: 6.950 EUR,
  • Freibetrag für Kinder: 2.400 EUR (erstes Kind), 2.700 EUR (zweites Kind), 4.000 EUR (drittes Kind), 4.500 EUR (viertes und weitere Kinder). Für Kinder unter 3 Jahren wird der jeweilige Betrag um 2.800 EUR erhöht. Zu beachten ist hier, dass dies der gesamte Freibetrag ist, d.h. wenn Vater und Mutter ihre Steuererklärungen getrennt voneinander abgeben, kann jeder die Hälfte abziehen. 
  • Freibetrag für Eltern: wenn diese mit dem Steuerzahler zusammen wohnen, selbst nur geringe Einkünfte haben, über 65 Jahre alt oder behindert (mind. 33%) sind: zw. 1.150 EUR - 1.400 EUR.
  • Freibetrag wegen Behinderungen (des Steuerzahlers oder der Kinder): zw. 3.000 EUR - 12.000 EUR (je nach Grad der Behinderung und Pflegebedürftigkeit).

Welche Steuerabzüge bzw. Steuervergünstigungen gibt es noch?

Nicht alle Steuerabzüge sind gleich, man muss grundsätzlich 3 verschiedene Arten unterscheiden: 

  • abzugsfähige Aufwendungen ("gastos deducibles") - für die Erwirtschaftung der Einkünfte notwendige Ausgaben.
  • Minderungen bei der Besteuerungsgrundlage ("reducciones") - diese zieht man vom zu versteuernden Einkommen ab.
  • Abzüge vom zu zahlenden Steuerbetrag ("deducciones") - diese zieht man also vom Ergebnis ab, das man eigentlich zahlen müsste.

1. Was sind "abzugsfähige Aufwendungen" ("gastos deducibles")?

Abzugsfähige Aufwendungen (= "gastos deducibles") sind Kosten, die man hat, um die Einkünfte erwirtschaften zu können. Es handelt sich um Aufwendungen, die man von den Bruttoeinnahmen abziehen kann:

Bruttoeinnahmen – notwendige Aufwendungen = zu versteuerndes Nettoeinkommen.

Bei jeder Einkunftsart (unselbständige Arbeit, Vermietung von Immobilien, Vermögensveräußerungsgewinne, ...) gibt es andere Aufwendungen, die man abziehen kann. Hier ein paar Beispiele:

  • Bei Einkünften aus Arbeit: die vom Arbeitnehmer gezahlten Sozialabgaben, außerdem z.B. Pflichtbeiträge in Berufskammern oder Kosten für die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft.
  • Bei Einkünften aus Vermietung: Kosten für Versicherungen, für den Hausmeister, für Abschreibungen, etc.
  • Bei Einkünften aus Kapitalerträgen: Kosten für das Depot (nur eingeschränkt).
  • Bei Einkünften aus der Veräußerung von Vermögen: z.B. die Notarkosten im Rahmen des Immobilienverkaufs, etc.

2. Was sind "Minderungen der Besteuerungsgrundlage" ("reducciones")?

Minderungen der Besteuerungsgrundlage (= "reducciones") sind, wie der Name schon sagt, meist prozentuale Sätze oder Pauschalen, die man von der Besteuerungsgrundlage, also dem zu versteuernden Netto, abziehen kann:

Zu versteuerndes Nettoeinkommen - Minderungen = vorläufiger zu zahlender Steuerbetrag.

Diese Minderungen können sowohl auf die jeweilige Einkunftsart bezogen sein (z.B. weil der Staat bestimmte Aktivitäten fördern will), oder auch unabhängig davon. Hier ein paar Beipiele:

  • Einkünfte aus Vermietung: wenn man Mieteinkünfte hat, wobei die Wohnung an Privatpersonen vermietet wurde, und deren Hauptwohnung ist, dann bezahlt man nicht auf 100% der Nettoeinkünfte (Einnahmen-Aufwendung) Steuern, sondern nur auf 40%, d.h. es gibt eine 60%-ige Minderung der Besteuerungsgrundlage.
  • Einkünfte aus Arbeit oder Selbständigkeit: hier gibt es z.B. eine 30%-ige Minderung der Besteuerungsgrundlage, wenn man bestimmte Einkünfte zwar auf einmal erhält, diese aber über einen Zeitraum von mind. 2 Jahren erwirtschaftet hat (z.B. Bonuszahlungen, besondere Prämien, vereinbartes Zahlungsziel erst am Ende eines längeren Zeitraums, …).
  • Einkünfte aus Selbständigkeit: hier wird die Besteuerungsgrundlage z.B. gemindert, wenn man im Vorjahr wenig verdient hat, wenn man sich erst vor Kurzem selbständig gemacht hat, etc.

Und dann gibt es noch allgemeine Minderungen der Besteuerungsgrundlage, also der Gesamtsumme des zu versteuernden Einkommens (unabhängig von der Einkunftsart), insbesondere:

  • bei Zusammenveranlagung (3.400 EUR),
  • bei Zahlungen in einen Rentenfonds (Fondo de pensiones, max. 8.000 EUR),
  • für Zahlungen an bestimmten Versicherungen (z.B. für den Fall, dass man nicht mehr selbst für sich sorgen kann; besondere Vergünstigungen gelten, wenn der Begünstigte behindert ist).

Hier kann ich nur empfehlen, die Produkte, die man abschließt, genau zu prüfen. Denn es entscheiden manchmal kleine Unterschiede in der Ausgestaltung darüber, ob und wie viel man am Ende wirklich abziehen kann.

3. Was sind "Abzüge vom zu zahlenden Steuerbetrag" ("deducciones")?

Abzüge vom zu zahlenden Steuerbetrag ("deducciones") sind solche, die man nur nutzen kann, wenn man tatsächlich etwas "zahlen" muss. Wer also z.B. sehr wenig verdient und durch persönliche und familiäre Freibeträge keine Steuern zahlen muss, kann diese Vergünstigungen gar nicht nutzen:

vorläufiger zu zahlender Steuerbetrag - Abzüge = endgültig zu zahlender Steuerbetrag

Beispiele für solche Abzüge sind insbesondere: Spenden an gemeinnützige Einrichtungen, Investitionen in neu gegründete Unternehmen etc. Es gibt außerdem in jeder Provinz eigene Abzüge, je nachdem, was die Region fördern will. In manchen Provinzen sind es z.B. Abzüge für Mietkosten, woanders besondere Abzüge im Fall der Geburt eines Kindes, oder auch für die Förderung regionaler Kulturgüter und Investitionen in neu gegründete Unternehmen der Region.

Beispiel Spenden:

Als Beispiel für Spenden: Wenn ich z.B. dem Roten Kreuz monatlich 15 EUR spende, dann habe ich im Jahr 180 EUR bezahlt. Bis 150 EUR kann man 75% abziehen, d.h.: 112,50 EUR. Darüber hinaus 30%, d.h. hier: 180-150= 30 EUR *30% = 9 EUR.

Ich habe also 180 EUR bezahlt, und kann 121,50 EUR davon von meinen zu zahlenden Steuern abziehen. Dies aber nur, wenn mein zu zahlender Steuerbetrag mind. 1.800 EUR beträgt (denn den Abzug für Spenden kann man auf max. 10% der zu zahlenden Steuern nutzen).

Angenommen, mein zu zahlender Steuerbetrag liegt bei 10.000 EUR. Dann kann ich theoretisch für 10% davon, d.h. auf 1.000 EUR, die ich gespendet habe, den Abzug nutzen und dabei 112,50 + (1000 -150)*0,3 = 367,50 EUR abziehen.

Wenn ich aber nur 1.000 EUR an Steuern zahlen muss, kann ich nur für Spenden bis zu 100 EUR den Abzug nutzen.

Beispiel Abzug für Mietkosten:

Hier erwarten meine Kunden immer Wunder, leider sind die Abzüge in Wirklichkeit ziemlich gering und an viele Voraussetzungen gebunden.

 

In Katalonien z.B. liegt der Abzug bei maximal 300 EUR im Jahr (oder 600 EUR, wenn man mind. 3 Kinder unter 21 Jahre hat), und dafür muss man entweder unter 32 Jahre alt, oder mind. ½ Jahr arbeitslos gewesen, oder über 65 Jahre und verwitwet sein, oder mind. 65% Behindertengrad haben. Außerdem müssen die Mietkosten 10% der Nettoeinkünfte überschreiten und die Besteuerungsgrundlage darf nicht höher als 20.000 EUR im Jahr gewesen sein.

 

In Madrid ist es etwas besser, da kann man immerhin max. 1.000 EUR abziehen, aber auch nur, wenn man unter 35 ist (oder unter 40 und arbeitslos und für mind. 2 Personen sorgen muss), die Besteuerungsgrundlage unter 25.620 EUR liegt, die Mietkosten 20% dieser Summe überschreiten, und man einen Nachweis des Vermieters bzgl. der Hinterlegung der Kaution hat, sowie nicht vergessen hat, die bei Mieten vom Mieter zu zahlende Mietsteuer (ITP) zu bezahlen (was de facto so gut wie niemand macht).


Fazit:

Hier sollte ein Überblick gegeben werden, an welche Abzugsmöglichkeiten und Vergünstigungen man grundsätzlich denken sollte, wenn man seine Steuererklärung in Spanien macht.

Vor allem auf Ebene der Provinz, in der man lebt, sollte man schauen, ob man irgendetwas nutzen kann, denn dort ändern sich von Jahr zu Jahr die Möglichkeiten ein bisschen.

 

Wenn Sie mehr zum Thema Einkommensteuer an sich lesen möchten, hier noch einmal der Link zu meinem ausführlichen Artikel zu dem Thema.

 

Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung Ihrer eigenen Einkommensteuererklärung brauchen, oder Fragen zur Abzugsfähigkeit bestimmter Versicherungen o.ä. haben, kontaktieren Sie mich!

So einfach geht das.